Hallo Forumsteilnehmer,
ich brauche ein wenig Unterstützung. Es ist eine Verkaufsstätte mit ca. 1.500 m? in Thüringen geplant. Aus meiner Sicht wäre die Thüringer Verkaufsstättenverordnung - ThürVStVO nicht anzuwenden, da die Grundfläche unter 2000 m?.
Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 4 ThürBO handelt es sich um einen Sonderbau, da mehr als 800 m?. Soweit so gut?
Jetzt steht aber in der ?Bekanntmachung des Ministeriums für Bau und Verkehr zum Vollzug der Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO) unter Pkt. 2.4.2: Nr. 4: ?Es gilt die Thüringer Verkaufsstättenverordnung?.
Muss somit doch die Thüringer Verkaufsstättenverordnung bereits ab 800 m? angewendet werden? Also quasi ?von hinten durch die Brust ins Auge??
Mit der Bitte um Aufklärung?
Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Gärtke